Information

Der Darmstädter Merck-Firmenlauf ist als Veranstaltung gedacht, bei der sowohl Firmen und Behörden, aber auch Vereins- und Freizeitmannschaften zusammen eine zwischen ca. 3 und 10 km lange Strecke bewältigen. Auch Einzelstarterinnen und Einzelstarter sind beim Darmstädter Merck-Firmenlauf gerne willkommen.

Dabei steht selbstverständlich nicht der Leistungsgedanke im Vordergrund, sondern das gemeinsame Erreichen des Ziels. Die dabei gesammelten Erfahrungen lassen sich hervorragend auf Beruf und Privatleben anwenden und wirken sich letztendlich überaus positiv auf das Arbeitsklima in jeder Firma aus.

Im Rahmen des Laufes können alle beteiligten Institutionen sich auszutauschen, Kontakte knüpfen und der Wirtschaftsstandort Darmstadt wird präsentiert.

 

11. Darmstädter Merck-Firmenlauf

Einladung und Ausschreibung

Dienstag, den 14. Mai 2024

Veranstaltungsort:  Darmstadt

Schirmherrschaft: Ober-Bürgermeister Hanno Benz

 

Streckenangebot: ca. 3,5 Kilometer, ca. 5 Kilometer und ca. 10 Kilometer

Laufstrecke: Rundstrecke.

vor. Startzeiten:
18.00 Uhr – ca. 3,5 km
18.30 Uhr – ca. 5 km
19.10 Uhr – ca. 10 km

Start/Ziel: Merck-Stadion am Böllenfalltor

Startgeld pro Teilnehmer_in:

Vom 01.12.2023 bis 31.12.2023        16 € zzgl. MwSt.
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Vom 01.01.2024 bis 31.03.2024      20 € zzgl. MwSt.
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Vom 01.04.2024 bis 30.04.2024    23 € zzgl. MwSt.
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Vom 01.05.2024 bis 03.05.2024    28 € zzgl. MwSt.
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Link zur Anmeldung

Meldungen: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich Online unter der Adresse: www.darmstadt-firmenlauf.de. Bei krankheitsbedingter Verhinderung oder Nichtteilnahme (auch mit ärztlichem Zeugnis) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Gutschrift des Organisationsbeitrages. Mit meiner Teilnahme am Darmstädter Merck-Firmenlauf erkenne ich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- oder Sachschäden jeder Art an. Der Haftungsausschluss gilt auch für meine Begleitpersonen.

Online-Meldeschuss am 03.05.2024 16:00 Uhr –

Wird das Teilnehmerlimit früher erreicht, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen!
Nachmeldungen sind nicht möglich.

Teilnehmerlimit: 6.500 Teilnehmer_innen

Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnehmenden bestätigen, gesund zu sein und sich in einem ausreichenden Trainingszustand zu befinden. Sie erklären ausdrücklich mit der Anmeldung, unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend einstuft.
Die teilnehmenden Läufer_innen erklären sich verantwortlich, vor der Teilnahme am Lauf ihren Gesundheitszustand ärztlich auf Tauglichkeit prüfen zu lassen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko des Laufenden.

 

Wertungen – pro Lauf:

Einzelwertung – Klasseneinteilung:
Jugendaltersklassen, Hauptklasse W/M 20, Senioren/innen ab W/M 30 bis M/W 80 im 5-Jahresrhythmus

Teamwertung: (Zeitaddition der vier schnellsten Teammitglieder)
Frauen
Männer
Pro Unternehmen, Verein, etc. sind beliebig viele Teams möglich.

Startnummernausgabe:

Die Startnummernausgabe findet am Montag (6.5.) und Dienstag (7.5.) zwischen 16 und 18 Uhr in der Dieselstraße 3 in 64347 Griesheim bei ZÖLLER media&sporTZ statt. Die Startnummern werden teamweise an einen Vertreter ausgegeben.

Zeitmessung: Michael Dorsch und Team, Chip-Zeitmessung, der Chip ist in die Startnummer integriert.

Zielversorgung: Krombacher alkoholfrei, Wasser.

Ergebnislisten werden am Veranstaltungstag ausgehängt. Unter www.darmstadt-firmenlauf.de werden die Ergebnislisten veröffentlicht und können dort herunter geladen werden.

Es erfolgt keine Siegerehrung!

Urkunden können unter www.darmstadt-firmenlauf.de herunter geladen werden.

Medizinische Betreuung: Sanitätsdienst im Ziel und auf der Strecke.

Es gibt keine Umkleide-/Duschmöglichkeiten!

Keine Wertsachenaufbewahrung!

Charity: Wir unterstützen auch 2024 gemeinnützige Projekte. 1 Euro von der Startgebühr werden unter folgenden Institutionen aufgeteilt: Sportamt der Stadt Darmstadt „Internationale Schülerspiele“, Lauftreff Darmstadt, VC Darmstadt und für die Darmstädter Werkstätten.

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Haftungsausschluss:

1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. (2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient, bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. (4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus groben Auswahlverschulden bleibt unberührt. § Datenerhebung und -verwertung (1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 288 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. (2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. (3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. (4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Ergebnislisten, sowie im Internet ) abgedruckt, bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der Daten zu diesem Zweck ein. (5) Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einwilligung gemäß den obigen Absätzen von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu erklären. (6) Ist der Teilnehmer mit der Speicherung, Nutzung, Weitergabe oder Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gemäß den o.a. Absätzen nicht einverstanden, muss er dies auf dem Anmeldevordruck entsprechend vermerken.